Woraus besteht eine Neubaumeldung?

Eine Neubaumeldung dokumentiert eine bauliche Veränderung an einem eingetragenen Grundstück, beispielsweise den Bau eines Gebäudes. Diese Meldung wird stets vom eingetragenen Eigentümer abgegeben.

Die Meldung kann für ein fertiggestelltes oder ein im Bau befindliches Gebäude erfolgen. Im letzteren Fall ist die entsprechende Baufertigstellungsbescheinigung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Neubaumeldungen ohne Auflösung des Miteigentums oder Eigentumsübergang per Videokonferenz beantragt werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Für Neubauten oder Erweiterungen:

    • Grundbuchauszug.

    • Personalausweise der Beteiligten.

    • Vollmacht oder Bevollmächtigung eines Verwalters, falls erforderlich.

    • Katasterreferenz (aktuellster Grundsteuerbescheid).

    • Gemeindegenehmigung.

    • Technische Projektplanung mit Kostenplan.

    • Architektenbescheinigung.

  • Für bestehende Gebäude ohne technische Projektplanung:

    • Grundbuchauszug.

    • Personalausweise der Beteiligten.

    • Vollmachten oder Bevollmächtigungen von Nachlassverwaltern, falls zutreffend.

    • Katasternummer (aktuellster Grundsteuerbescheid).

    • Beschreibung des Gebäudes.

    • Gemeindebescheinigung über Existenz und Beschreibung.

    • Wert des Neubaus.

In welchen Fällen kann dieser Service genutzt werden?

  • Neubau.

  • Erweiterung eines bestehenden Gebäudes.

  • Nachträgliche Genehmigungserteilung für bestehende Gebäude ohne Baugenehmigung oder mit Dokumentationsmängeln.