Information

Es ist üblich, dass mehrere Personen Eigentümer derselben Immobilie sind.

Der Ursprung dieser Eigentümergemeinschaft kann unterschiedlich sein; oft ist er erblich, aber es kann auch aus anderen Gründen geschehen sein. In diesem Fall könnte es sein, dass einer der Miteigentümer die Immobilie behalten möchte und die anderen Parteien auskaufen möchte.

In diesem Fall sprechen wir von der Auflösung der Eigentümergemeinschaft oder der Auflösung der Gemeinschaft; das Gesetz unterstützt dies mit einem erleichterten Steuersystem.

Eine Voraussetzung für die Auflösung der Eigentümergemeinschaft ist, dass nach der Auflösung nur noch ein Eigentümer bleibt (außer bei Ehegemeinschaft), denn andernfalls würden wir von einer einfachen Verkaufs-transaktion mit den üblichen Auswirkungen sprechen.

Wenn mehrere Immobilien betroffen sind, sollte eine Auflösung der Eigentümergemeinschaft für jede einzelne durchgeführt werden.

Der Vorteil der Auflösung der Eigentümergemeinschaft besteht darin, dass sie nicht mit 7 % in der ITAPJD besteuert wird, sondern einer Steuer von 1 % unterliegt, die als AJD bezeichnet wird.

Erforderliche Dokumentation

  • Identifikationsdokument für alle Miteigentümer.

  • Bewertung der Immobilie.

  • Dokumentation der Immobilie (Grundbuchauszüge und Grundsteuer).

  • Dokumentation zu Zahlungsmitteln.