Sie müssen vorab bei der Notariatskanzlei nachfragen, ob die beabsichtigte notarielle Handlung Gegenstand eines Protokolls sein kann.
Erforderlich:
Identitätsdokument des Antragstellers.
Bestimmung des Umfangs des Protokolls.
MODELLPROTOKOLLE
PROTOKOLL ÜBER AUSGABEN, REIN
Es beschränkt sich darauf, dass der Antragsteller erklärt, alle Ausgaben zu übernehmen, die durch den Aufenthalt einer bestimmten Person in Spanien entstehen.
PROTOKOLL ÜBER AUSGABEN, MIT DER ERKLÄRUNG DES WUNSCHES, WIEDER ZU VERBINDEN
Zusätzlich zu dem Vorherigen erklärt der wiedervereinende Antragsteller, dass er beabsichtigt, die Person, deren Ausgaben er übernimmt, wieder mit ihm zu vereinen.
PROTOKOLL ÜBER AUSGABEN, MIT DER ERKLÄRUNG DES WUNSCHES, WIEDER ZU VERBINDEN, UND MIT DEM ERSCHEINEN DER WIEDER VEREINIGTEN PERSON ZUR BESTÄTIGUNG IHRER ZUSTIMMUNG
Gleich wie das vorherige, jedoch erscheint die wieder vereinigte Person, um zu erklären, dass sie mit der Erklärung des Antragstellers einverstanden ist. Dies ist also keine einseitige Erklärung des Antragstellers, sondern eine, die von beiden Parteien gemeinsam abgegeben wird, jeweils im Teil, der sie betrifft.
PROTOKOLL ÜBER WIEDERVERBINDUNG, MIT BESUCH DES HAUSES
Der Inhalt entspricht dem Protokoll über AUSGABEN, aber zusätzlich muss der Notar das Haus besuchen, um zu überprüfen, dass es mit der Beschreibung des Antragstellers übereinstimmt. Normalerweise wird dies angefordert, wenn die Aufenthaltskarte gewünscht wird.
PROTOKOLL ÜBER EINLADUNG
Eine Person lädt eine andere ein, eine Zeit in Spanien zu verbringen und übernimmt alle Ausgaben sowie andere Verpflichtungen, einschließlich der Garantie für die Rückkehr in das Herkunftsland.